Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Bettina Gau und Christoph Sevenich Schiffsarztlehrgang GbR (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer*in“ genannt. Möglicherweise bestehenden AGB der Teilnehmer*in wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Dies gilt auch, sofern und soweit der Regelungsbereich der AGB der Teilnehmer*in über den Regelungsbereich dieser AGB hinausgeht. Der Veranstalter ist berechtigt, seine AGB mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit der Teilnehmer*in nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn die Teilnehmer*in nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderung einen schriftlichen Widerspruch abgesandt hat.

1.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen AGB durch AGB der Teilnehmer*in ersetzt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke in den AGB.

2. Anmeldung, Anmeldebestätigung und Zahlungsbedingungen

2.1 Angebote des Veranstalters sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

2.2 Die Anmeldung zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen durch die Teilnehmer*in ist für diese verbindlich. Die Anmeldung ist in textlicher Form zu übermitteln (Brief, Fax, Online-Formular). Die angemeldete Teilnehmer*in erhält zunächst bis zum Erreichen der Mindestteilnehmerzahl eine vorläufige, schriftliche Anmeldebestätigung. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.3 Zahlungsbedingungen: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisangabe des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Teilnahmegebühr muss per Überweisung auf das Konto des Veranstalters gezahlt werden. Sofern auf der Rechnung nicht anders geregelt, sind sämtliche Zahlungen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten. Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto des Veranstalters.

2.4 Nach erfolgter, vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr auf das Konto des Veranstalters ist der Lehrgangsplatz für die Teilnehmer*in verbindlich reserviert. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der auf der Rechnung angegeben Zahlungsfrist, ist der Veranstalter berechtigt, den Lehrgangsplatz an eine andere Teilnehmer*in zu vergeben. Sofern der Lehrgangsplatz anderweitig vergeben werden kann, wird für die Teilnehmer*in eine Bearbeitungsgebühr, gemäß der in Abschnitt 3 beschriebenen zeitlichen Staffelung erhoben. Sofern der Lehrgangsplatz nicht anderweitig vergeben werden kann, bleibt die ursprüngliche Rechnung bestehen.

2.5 Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Dies gilt auch für die Abweichung von vertraglichen Schriftformerfordernissen

2.6 Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Minderung der Teilnahmegebühr oder Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

3. Rücktritt und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

3.1 Ist einer Teilnehmer*in die Teilnahme nach erfolgter Anmeldung nicht möglich, ist der Rücktritt dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Geht die Rücktrittserklärung bis zu 4 Wochen vor Lehrgangsbeginn beim Veranstalter ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Lehrgangsgebühr erhoben. Bei einer Mitteilung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25% der Lehrgangsgebühr erhoben. Erfolgt die Absage noch kurzfristiger oder erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, wird die volle Seminargebühr fällig. Eine Ersatz-Teilnehmer*in kann benannt werden.

3.2 Werden einzelne Leistungen durch eine Teilnehmer*in nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

4. Leistungsumfang, Absage von Veranstaltungen und Programmänderungen

4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Veranstaltung und ist den Lehrgangsunterlagen zu entnehmen. Beschreibungen von Veranstaltungen auf der Homepage haben stets nur unverbindlichen Charakter und werden nicht Teil der Leistungsbeschreibung. Für Unterkunft und Verpflegung hat die Teilnehmer*in persönlich Sorge zu tragen, es sei denn, andere Absprachen / Angebote werden zwischen Teilnehmer*in und Veranstalter schriftlich vereinbart.

4.2 Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die jeweilige Veranstaltung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn absagen. Dies gilt auch für sonstige nicht vorhersehbare Umstände wie Absagen von Referenten o.ä. Bereits gezahlte Seminargebühren werden in derartigen Fällen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer*in bestehen nicht.

4.3 Der Veranstalter behält sich Änderungen des Veranstaltungsprogramms vor, sofern diese organisatorisch erforderlich sind. Hierzu gehören beispielsweise Änderungen durch veränderte Ankunfts- oder Abfahrtszeiten zu besichtigender Schiffe, Absage von Übungen im Außenbereich bei ungeeigneten Wetterbedingungen, Änderungen von Referenten durch krankheitsbedingten Ausfall etc.

4.4 Bei nicht vorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. höhere Gewalt, Havarie des Schiffes, etc. kann eine Reise und damit die Veranstaltung ausfallen. In diesem Fall gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Die Schiffsarztlehrgang GbR ist nicht der Reiseveranstalter. Der Reiseveranstalter wird auf dem Anmeldeformular der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.

5. Allgemeine Teilnahmebedingungen, körperliche Eignung

5.1 Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, pünktlich zu den angekündigten Seminarzeiten zu erscheinen. Für die praktischen Übungen hat die Teilnehmer*in geeignete Arbeitskleidung und persönliche Schutzkleidung mitzubringen (z.B. Sicherheitsschuhe). Sofern für die Begehung von Hygienebereichen erforderlich, wird entsprechende Hygienebekleidung vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Sofern erforderlich werden Schutzhelme, Warnwesten und ein Gehörschutz leihweise vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

5.2 Die Teilnehmer*in verhält sich vertragswidrig, wenn sie ungeachtet einer Ermahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein rei- bungsloser Ablauf der Veranstaltung gefährdet ist. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

5.3 Die Teilnehmer*in verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

5.4 Der jeweilige Referent ist gegenüber den Teilnehmer*innen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Da die Exkursionen und Übungen in Fremdbetrieben stattfinden können, ist den Anweisungen des Personals des Veranstalters und der jeweiligen Fremdfirma unbedingt Folge zu leisten.

5.5 Jede Teilnehmer*in wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Programm auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Jede Teilnehmer*in sollte vor der Teilnahme bei einem Arzt seines Vertrauens seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.

5.6 Vor der Veranstaltung soll der jeweilige Referent / Trainer des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von Teilen oder der gesamten Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.

6. Verschwiegenheitspflicht, Urheberrecht und Datenschutz

6.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmer*in Stillschweigen zu bewahren.

6.2 Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Veranstalters und der während der Veranstaltung besuchten Einrichtungen Stillschweigen zu bewahren.

6.3 Für die ausgegebenen und verwendeten Unterlagen sind alle Rechte vorbehalten, insbesondere die der fototechnischen Wiedergabe und der Speicherung in elektronischen Medien. Die gewerbliche Nutzung der in den Unterlagen dargestellten Modelle, Arbeiten und Tabellen ist nicht zulässig. Jeder Auszug aus den Unterlagen oder Vervielfältigung dieser bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

6.4 Die Teilnehmer*in erklärt sich mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten einverstanden. Die Daten werden genutzt zur Kommunikation mit der Teilnehmer*in, zur Anmeldung für Schiffsbesichtigungen bei der jeweiligen Reederei, für den Zutritt zum Marinestützpunkt, sowie zur Erstellung der Schulungsunterlagen, der Teilnahmezertifikate und der Einweisungsnachweise durch die jeweils einweisenden Medizintechnik-Unternehmen. Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Es gilt die Datenschutzerklärung der Schiffsarztlehrgang GbR.

7. Lehrgangsunterlagen

7.1 Unterrichtsmaterial wird vom Veranstalter über ein elektronisches Teilnehmer-Portal bereitgestellt.

7.2 Bei der Zusammenstellung der Lehrgangsunterlagen wurde mit größter Sorgfalt vorgegangen. Trotzdem können Fehler nicht ganz ausgeschlossen werden. Die Herausgeber, Autoren und Lehrkräfte können für fehlerhafte Angaben und deren Folgen nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Im Falle von Urheberrechtsverstößen liegt die Verantwortung bei dem jeweiligen Referenten und nicht beim Veranstalter.

7.3 Die vermittelten Lehrinhalte können im Einzelfall die persönliche Meinung des jeweiligen Referenten widerspiegeln. Der Veranstalter kann für Aussagen der Referenten nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

7.4 Richtlinien und Verhaltensvorschläge werden nach dem jeweiligen Stand von Forschung und Lehre herausgegeben und entbinden nicht vom Studium weiterführender Literatur. Lehraussagen und Unterlagen entsprechen der zurzeit veröffentlichten Lehre. Neuerungen und Weiterentwicklungen sowie Änderungen der zurzeit gültigen Lehre können nur im jeweils durchgeführten Unterricht vermittelt werden.

8. Haftung

8.1 Die nachstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für deliktische Ansprüche, soweit diese mit vertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

8.2 Die Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, sowie für Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Veranstalter beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Teilnehmer*in regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.3 In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters - mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit - auf den vertragstypischen, für den Veranstalter bei Abschluss des Vertrages oder Begehung der Pflichtwidrigkeit vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insoweit ist die Haftung des Veranstalters für Schäden ausgeschlossen, die ausschließlich dem Risikobereich der Teilnehmer*in zuzurechnen sind.

8.4 Die Teilnahme an den praktischen Übungen und Exkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Unterzeichnung einer zusätzlichen Haftungsausschlusserklärung durch die Teilnehmer*in kann zur Voraussetzung gemacht werden. Das Tragen der vorgesehen persönlichen Schutzausrüstung hat jede Teilnehmer*in selbst sicherzustellen.

8.5 Versicherungsansprüche bei Unfällen und bei entstandenen Schäden können weder gegenüber dem Veranstalter noch einem der Gesellschafter geltend gemacht werden. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede Teilnehmer*in nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

8.6 Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die Teilnehmer*in ist insbesondere verpflichtet, ihre Beanstandungen unverzüglich den Referenten bzw. Trainern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt die Teilnehmer*in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt sie einen Anspruch auf Minderung der Teilnahmegebühr.

9. Bestimmungen während besonderer pandemischer Lagen (SARS-CoV-2)

9.1 Sofern aufgrund behördlicher Anordnung die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann bzw. von Seiten des Veranstalters abgesagt werden muss gilt Ziffer 4.2.

9.2 Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, sich rechtzeitig und eigenständig über Einreise- und Quarantäneregelungen zu informieren. Sofern sich die Teilnehmer*in aufgrund einer nach Anreise zum Veranstaltungsort erforderlich werdenden Quarantäne oder aus anderen Gründen gegen eine Teilnahme entscheidet, gelten die Rücktrittsregelungen aus Ziffer 3. Es wird der Abschluss einer Kursausfallversicherung empfohlen.

9.3 Sofern erforderliche Hygienekonzepte die Vorlage aktueller negativer Antigen- oder PCR-Testergebnisse oder den Nachweis eines bestehenden Impfschutzes verlangen, verpflichtet sich die Teilnehmer*in, diese Nachweise gegenüber dem (Reise-)Veranstalter zu erbringen. Können die erforderlichen Nachweise nicht erbracht werden, ist der (Reise-)Veranstalter berechtigt, die betreffende Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

9.4 Die Teilnehmer*in verpflichtet sich, den Hygienekonzepten des Veranstalters, des Hotels bzw. Seminarzentrums und ggf. der Kooperationspartner (z.B. Reederei, Gaststätten, Schiffe) Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hygienekonzepte ist der Veranstalter berechtigt, die betreffende Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

10. Gerichtsstand

10.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen. Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Kiel.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11.2 Die Teilnehmer*in ist nicht berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel

11.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des zwischen dem Veranstalter und der Teilnehmer*in geschlossenen Vertrages aus Gründen, die nicht auf den gesetzlichen Regelungen für Allgemeine Geschäftsbedingungen beruhen, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, die dem von den Parteien bei Abschluss des Vertrages gewollten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages.

Stand: 31. Juli 2022 / AGB herunterladen.